Ein ausgewogenes Anlageportfolio zeichnet sich durch seine breite Aufstellung aus. Das heißt, dass risikoreiche und renditestarke Anlagen stets durch risikoarme und dafür jedoch renditeärmere Produkte ergänzt werden. Der Klassiker unter den sicheren Anlagen sind die sogenannten Rentenfonds. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die ihre Gelder vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen, investieren. Die Rendite erwirtschaften die Rentenfonds durch die erhaltenden Zinszahlungen sowie den Handel mit den entsprechenden Wertpapieren. Rentenfonds gibt es in unterschiedlicher Zusammensetzung. Es gibt Produkte, die speziell nur in deutsche Wertpapiere investieren, oder solche die auch in Anlagen aus Europa und anderen Regionen engagiert sind. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass sie eine vergleichsweise sichere Rendite erwirtschaften, die wiederum eine gute Basis für eine langfristige Geldanlage bietet. Denn in der Regel lässt sich die jährliche Rendite aufgrund der feststehenden Zinszahlungen sehr gut im Vorhinein kalkulieren. (Quelle CASMOS Media GmbH
Die Zinsen für Baugeld sind aktuell so niedrig wie noch nie – und viele Eigentümer schimpfen, weil sie noch mitten in ihrer Zinsbindung stecken. Sie selbst zahlen momentan deutlich höhere Raten und müssen davon ausgehen, dass die Zinsen bis zu ihrer Anschlussfinanzierung wieder steigen werden. Doch vielleicht können Sie einer Zinssteigerung vorbeugen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, ist das eine hervorragende Ausgangslage. Eigentümer können sich in dieser Zeit ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Zauberwort lautet hierfür „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Wer seine Finanzierung irgendwann in den nächsten zwölf bis 60 Monaten neu regeln muss, kann sich die aktuell günstigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen sichern. Diese Sicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Hierbei gilt: Je weiter der neue Vertragsbeginn in der Zukunft liegt, desto höher der Aufschlag. Außerdem muss man beachten, dass man das Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt abnehmen MUSS – auch wenn die Zinsen bis dahin noch niedriger sein sollten. Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann man sein Darlehen zurückzahlen, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. Die Frist hierfür liegt bei sechs Monaten. Wer also schon seit zwölf Jahren hohe Zinsen zahlt, kann sich noch heute um einen neuen Vertrag kümmern – und in sechs Monaten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren. Generell gilt: Sein Darlehen sollte man niemals einfach kündigen. Denn dies zieht eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, die meist überteuert ist und durch die Zinsersparnis nicht ausgeglichen wird. Daher sollte man in jedem Fall genau nachrechnen und sich mit einem Experten beraten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zinstief hält an
LFinanz | Keine KommentareDie Zeit günstiger Bauzinsen hält auch im Jahr 2014 weiter an. Je nach Anbieter kosten Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich weniger als 2,5 Prozent effektiv. Auslöser hierfür sind die seit Jahresbeginn rückläufigen Renditen bei Pfandbriefen. Ein Darlehen über 200.000 Euro kann etwa derzeit ab einer monatlichen Kreditrate von knapp 700 Euro bedient werden – bei einer zehnjährigen Zinsbindung und einer zweiprozentigen Anfangstilgung. Derzeit ist zwar kein rasches Ende dieser Niedrigzinsphase in Sicht, dennoch hat die Entwicklung im Vorjahr gezeigt, dass auch die Bauzinsen Schwankungen unterliegen, die auf 10 Jahre gerechnet ordentlich ins Geld gehen. Eine monatliche Einsparung von 50 Euro summiert sich rasch auf 6.000 Euro – den Gegenwert eines schönen Familienurlaubs. Unabhängig von der jeweils aktuellen Zinshöhe bleibt die generelle Empfehlung für Immobilienfinanzierer bestehen, Darlehen mit einer langfristigen Zinsbindung und einer Mindesttilgung von 2 Prozent zu nutzen. Ansonsten läuft man Gefahr, nach Ende der Zinsbindung zu hohe Restschulden zu haben, die dann möglicherweise nur sehr teuer zu finanzieren sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)