Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt die Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Insgesamt sind dort rund 59 Millionen Menschen durch ihre Arbeitgeber versichert. Im Jahr 2012 wurden rund 1,1 Millionen Unfälle den gesetzlichen Unfallversicherern gemeldet. Fast 21.000 davon führten zu sogenannten Unfallrenten. Das heißt die Unfälle waren so schwer, dass die Versicherten nicht mehr arbeiten konnten. Zudem traten bei rund 35.000 Menschen Berufskrankheiten auf. Bei fast ebenso vielen konnte entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)