Die Zinsen befinden sich seit der Finanzkrise auf einem historischen Tief. Getrieben durch Inflationsängste wuchs die Beliebtheit von Immobilienanlagen immer mehr an. Da das Eigenheim als Anlageobjekt jedoch stets mit einem immensen Aufwand verbunden ist, rückt die Immobilienanlage durch Fonds in den Blickpunkt vieler Investoren. Durch das breite Portfolio eines offenen Immobilienfonds mit Wohn-, Gewerbe-, oder Büroobjekten ist ein idealer Mix des Anlageportfolios gewährleistet. Für die Performance der Fonds ist neben der Attraktivität der Immobilien auch die Vermietungssituation entscheidend. Und hier gilt das alte Maklersprichwort: Lage, Lage, Lage. Wichtig zu wissen: Seit dem 22. Juli 2013 gelten für offene Immobilienfonds Mindesthaltefristen. Künftig müssen Anteile an offenen Immobilienfonds vor der Rückgabe an die Fondsgesellschaft mindestens 24 Monate gehalten werden. Zudem gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Die Fristen wurden aufgrund von Liquiditätsproblemen einiger Fonds eingeführt. In der Vergangenheit hatte die gehäufte Rückgabe von Fondsanteilen dazu geführt, dass Fonds geschlossen werden mussten. Die neue Regelung verhindert solche Probleme. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern.
Wechselmöglichkeiten
Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Günstig und gut
Wer in eine der rund 50 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden.
Vorteile beim Arzt
Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Auf der einen Seite befindet sich die klassische Lebensversicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, aber unter den niedrigen Zinsen leidet. Die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bietet auf der anderen Seite höhere Renditechancen, birgt aber zugleich höhere Risiken. Die Axa Relax Rente erweitert das bestehende Produktangebot um ein Modell, das durch unterschiedliche Anlageformen Renditechancen der Kapitalmärkte nutzt und sie mit einer Garantiekomponente verbindet. Die vier Bausteine Garantie, Wertzuwachs, Rendite und Flexibilität sind das Fundament der AXA Relax Rente, die bei den unterschiedlichen Varianten individuell gewichtet werden. Die Kombination dieser Bausteine kann – je nach Lebenssituation – jederzeit während der Vertragslaufzeit geändert werden. Wichtigstes Element ist der Baustein Garantie. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge zur Hauptversicherung stehen zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Die Sicherstellung der Garantie erfolgt über die Anlage im Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung AG. Durch die Ausnutzung weiterer Bausteine ist ein hoher Wertzuwachs möglich. Die Beteiligung an den Entwicklungen eines Index, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert, eröffnet diese Chancen. Man profitiert bis zu einer monatlichen Obergrenze – dem sogenannten Cap – von positiven Entwicklungen, ist jedoch abgesichert gegen mögliche Verluste. Jeder Wertzuwachs, der pro Jahr erzielt wird, erhöht automatisch das Vertragsvermögen. Zusätzliche Renditechancen bietet die Anlage in gemanagte Dachfonds oder Einzelfonds. In allen Varianten ist zudem der ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsschutz der AXA einschließbar. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle
LFinanz | Keine KommentareEgal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ein ausgewogenes Anlageportfolio zeichnet sich durch seine breite Aufstellung aus. Das heißt, dass risikoreiche und renditestarke Anlagen stets durch risikoarme und dafür jedoch renditeärmere Produkte ergänzt werden. Der Klassiker unter den sicheren Anlagen sind die sogenannten Rentenfonds. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die ihre Gelder vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen, investieren. Die Rendite erwirtschaften die Rentenfonds durch die erhaltenden Zinszahlungen sowie den Handel mit den entsprechenden Wertpapieren. Rentenfonds gibt es in unterschiedlicher Zusammensetzung. Es gibt Produkte, die speziell nur in deutsche Wertpapiere investieren, oder solche die auch in Anlagen aus Europa und anderen Regionen engagiert sind. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass sie eine vergleichsweise sichere Rendite erwirtschaften, die wiederum eine gute Basis für eine langfristige Geldanlage bietet. Denn in der Regel lässt sich die jährliche Rendite aufgrund der feststehenden Zinszahlungen sehr gut im Vorhinein kalkulieren. (Quelle CASMOS Media GmbH
Die Zinsen für Baugeld sind aktuell so niedrig wie noch nie – und viele Eigentümer schimpfen, weil sie noch mitten in ihrer Zinsbindung stecken. Sie selbst zahlen momentan deutlich höhere Raten und müssen davon ausgehen, dass die Zinsen bis zu ihrer Anschlussfinanzierung wieder steigen werden. Doch vielleicht können Sie einer Zinssteigerung vorbeugen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, ist das eine hervorragende Ausgangslage. Eigentümer können sich in dieser Zeit ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Zauberwort lautet hierfür „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Wer seine Finanzierung irgendwann in den nächsten zwölf bis 60 Monaten neu regeln muss, kann sich die aktuell günstigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen sichern. Diese Sicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Hierbei gilt: Je weiter der neue Vertragsbeginn in der Zukunft liegt, desto höher der Aufschlag. Außerdem muss man beachten, dass man das Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt abnehmen MUSS – auch wenn die Zinsen bis dahin noch niedriger sein sollten. Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann man sein Darlehen zurückzahlen, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. Die Frist hierfür liegt bei sechs Monaten. Wer also schon seit zwölf Jahren hohe Zinsen zahlt, kann sich noch heute um einen neuen Vertrag kümmern – und in sechs Monaten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren. Generell gilt: Sein Darlehen sollte man niemals einfach kündigen. Denn dies zieht eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, die meist überteuert ist und durch die Zinsersparnis nicht ausgeglichen wird. Daher sollte man in jedem Fall genau nachrechnen und sich mit einem Experten beraten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zinstief hält an
LFinanz | Keine KommentareDie Zeit günstiger Bauzinsen hält auch im Jahr 2014 weiter an. Je nach Anbieter kosten Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich weniger als 2,5 Prozent effektiv. Auslöser hierfür sind die seit Jahresbeginn rückläufigen Renditen bei Pfandbriefen. Ein Darlehen über 200.000 Euro kann etwa derzeit ab einer monatlichen Kreditrate von knapp 700 Euro bedient werden – bei einer zehnjährigen Zinsbindung und einer zweiprozentigen Anfangstilgung. Derzeit ist zwar kein rasches Ende dieser Niedrigzinsphase in Sicht, dennoch hat die Entwicklung im Vorjahr gezeigt, dass auch die Bauzinsen Schwankungen unterliegen, die auf 10 Jahre gerechnet ordentlich ins Geld gehen. Eine monatliche Einsparung von 50 Euro summiert sich rasch auf 6.000 Euro – den Gegenwert eines schönen Familienurlaubs. Unabhängig von der jeweils aktuellen Zinshöhe bleibt die generelle Empfehlung für Immobilienfinanzierer bestehen, Darlehen mit einer langfristigen Zinsbindung und einer Mindesttilgung von 2 Prozent zu nutzen. Ansonsten läuft man Gefahr, nach Ende der Zinsbindung zu hohe Restschulden zu haben, die dann möglicherweise nur sehr teuer zu finanzieren sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das Umfeld für Häuslebauer und Immobilienkäufer ist derzeit äußerst widersprüchlich: Einerseits profitieren sie von günstigen Zinsen; andererseits steigen die Preise für Grundstücke und Bestandsimmobilien. Während Häuslebauer schon immer damit rechnen mussten, dass der Bau teurer wird als ursprünglich veranschlagt, konnten Immobilienkäufer mit halbwegs festen Zahlen planen. Doch nun geraten sie aufgrund der günstigen Zinsen in die Verlockung, ihr Budget nach oben anzupassen – und könnten dadurch zu knapp kalkulieren.
Wenn der Kaufpreis steigt, erhöhen sich automatisch die Nebenkosten. Denn Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer errechnen sich aus dem Kaufpreis. Daneben unterschätzen viele Immobilienkäufer die Kosten, die für Sanierungen und Renovierungen anfallen können. Während man in einer gemietete Wohnung für gewöhnlich zu preiswerten Tapeten und Mischbatterien griff, geizt man beim Eigenheim selten – schließlich will man es richtig machen, damit es lange hält. Außerdem sollte man genügend Geld für neue Möbel reservieren, denn mehr Platz verlangt nach mehr Einrichtung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist.
Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)